Ortsvorsteher

Nach § 39 der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen kann das Stadtgebiet in Bezirke bzw. Ortschaften eingeteilt werden.

Für jede Ortschaft ist dann vom Stadtrat unter Berücksichtigung des Stimmenverhältnisses der jeweiligen Ortschaft ein Ortsvorsteher zu wählen. Die Ortvorsteher sollen die Belange ihres Ortsteiles gegenüber dem Rat wahrnehmen und sind hierfür mit den erforderlichen Rechten ausgestattet. Weiterhin können Ortvorsteher mit der Erledigung laufender Geschäfte der Verwaltung beauftragt werden.

Alle Ortsvorsteher werden zur Zeit von der CDU gestellt. Wenn Sie Ideen und Anregungen aber auch Kritik haben, die Ihren Ortsteil betrifft, sprechen Sie bitte Ihren Ortsvorsteher an.

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