Muttertagsstand der CDU Rees in Millingen und Rees

Am 12. Mai ist in diesem Jahr Muttertag. Dieser Tag hat lange Tradition und wird von vielen gefeiert und die Mütter werden beschenkt. Wir als CDU verteilen schon seit vielen Jahren am Tag vor dem Muttertag in Rees und Millingen bunte Rosen an die weibliche Bevölkerung.
Die CDU Ratsmitglieder sowie Bürgermeister Christoph Gerwers  und der Parteivorsitzende Andre Fenger stehen in Rees für Gespräche, Anregungen und Fragen der Bevölkerung gerne zur Verfügung.
In Millingen freuen sich die Millinger nd Empeler Ratsmitglieder auf  interessante Gespräche. 

Am Samstag dem 11.05 2013 steht die CDU in Rees auf dem Markt von 09.00 – ca. 11.30 Uhr.
In Millingen vor dem Edeka Markt  in der Zeit von 09.00 – 11.00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie !!!  Nutzen Sie den Stand zur Kontaktaufnahme mit der CDU Rees

 

CDU – Fraktion reicht Antrag zur „Dichtigkeitsprüfung von Hausanschlussleitungen“ ein

Unsere CDU – Fraktion hat bei unserem Bürgermeister Christoph Gerwers einen Antrag rund um das viel diskutierte Thema „Dichtigkeitsprüfung von Hausanschlussleitungen“ eingereicht. Beantragt wird die Fristsetzung zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfungen für private Hausanschlussleitungen außerhalb von Wasserschutzzonen, innerhalb der Stadt Rees, aufzuheben!

Mit folgendem Wortlaut wurde der Antrag eingereicht:

Betr.: Satzungsänderung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die CDU-Fraktion beantragt hiermit die Satzung zur Dichtheitsprüfung nach LWG zu überprüfen und die in der Satzung festgelegten Fristen zu ersetzten oder zu streichen:

Begründung:
der Landtag hat mit Mehrheit am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW bezogen auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen. Die Gesetzesänderung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Es wird davon ausgegangen, dass dieses in circa drei bis vier Wochen der Fall sein wird.

Inhalt der Änderung:

– In Wasserschutzgebieten soll die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind bis zum 31.12.2015 beibehalten werden

– Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.

– Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn für dieses industrielles oder gewerbliche Abwasser Anforderungen in den Anhängen der Abwasserverordnung des Bundes festgelegt sind.

– Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen die Prüffristen komplett entfallen.

Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes wird der § 61a LWG NRW ersatzlos wegfallen.

Für die Stadt Rees besteht somit keine Verpflichtung mehr die Fristsetzung zur Durchführung der Dichtigkeitsüberprüfung aufrecht zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Karczewski
(Fraktionsvorsitzender)